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FÜR MAXIMALE KLARHEIT

UNSERE AGBS

FÜR MAXIMALE KLARHEIT

UNSERE AGBS

PÜNKTLICHKEIT

Bitte kommen Sie rechtzeitig (optimalerweise 10 Minuten vorher) zu Ihrem Termin

EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG

Sie erklären sich damit einverstanden, Ihre Unterschrift bei Behandlungsanfang zu leisten und, dass wir dazu berechtigt sind, Kontakt zu Ärzten und weiteren Therapeuten aufzunehmen, welchem Sie sich in Behandlung befinden, um einen adäquaten Austausch zu ermöglichen.

TERMINABSAGE

Jeder kann einmal verhindert sein. Wir versuchen Ihre Wünsche in der Termingestaltung zu berücksichtigen. Falls Sie einmal verhindert sein sollten, Ihren vereinbarten Termin wahrzunehmen, bitten wir Sie, uns mindestens 24 Stunden vorher zu informieren. Wir führen unsere Firma im Bestellsystem, d.h. wir führen Behandlungen nur aufgrund fest vereinbarter Termine durch und halten einen mit Ihnen vereinbarten Termin ausschließlich für Sie frei, sodass für Sie kaum Wartezeiten entstehen. Bei einer Absage mit kürzerer Frist, gleich aus welchem Grund (Krankheit, Stau, Arbeit, etc.) werden wir uns bemühen, den Termin anderweitig zu vergeben, was aber nicht immer gelingt. Da uns fixe Kosten für den ausgefallenen Termin entstehen, müssen wir Ihnen den Ausfalltermin gemäß der Regelung im §615 BGB in Rechnung stellen.

REZEPTGEBÜHR

Physio- und ergotherapeutische Leistungen sind Versicherungsleistungen der Krankenkassen. Im Normalfall ist eine Eigenbeteiligung vorgesehen, die sich wie folgt zusammensetzt: 10,00€ + 10% des Rezeptwertes. Sollten Sie von der Rezeptgebühr befreit sein, bringen Sie bitte Ihre Befreiungskarte mit.

GÜLTIGKEITSDAUER & REZEPTUNTERBRECHUNG

Eine kassenärztliche Verordnung sollte vor dem ersten Termin vorhanden sein und ist zur Zeit bis 28 Tage Tage nach Ausstellungsdatum gültig. Des weiteren darf sie auch nicht länger als 4 Wochen unterbrochen werden. Achten Sie bitte darauf, dass sich diese Fristen ändern können und abrechnungstechnisch von uns eingehalten werden.